Subject:  Beschmutzung und Entehrungen von Harz IV Empfänger!

Guten Tag und Hallo.

Es ist Ihnen kundzutun, dass ich in Berlin und zwar in der Zeit

vom 1. Januar 2005 bis September 2007
staatlich geprüfter und staatlich anerkannter Harz IV Empfänger war.

Die damaligen Verantwortungsträger insbesondere

Gerhard Schröder (SPD) und Hans Eichel  (SPD)


haben die Mitarbeieter/Innen von den Arbeitsämter angewiesen /
Hilfesuchende grundsätzlich in aller Deutlichkeit, in aller Klarheit und in aller Öffentlichkeit
zu beschmutzen, zu besudeln, zu entehren.
Bin ich im Irrtum?

Bei den Arbeitsämter hat man mich in Gesprächen niemals beim Namen,

wohl aber / wohl aber immer wieder Kunde genannt.


Übersetzung Duden / Kunde = Käufer

Ich versichere Ihnen,
ich hatte nie und nimmer die Absicht beim Arbeitsamt als Käufer aufzutreten.
Ich weiß auch gar nicht, was ich beim Arbeitsamt kaufen sollte und kann.

Weitere Übersetzung Duden: Kunde


verächtlich Kerl, Landstreicher

 

Haben politische Verantwortungsträger das Recht oder gar die Pflicht
deutsche Staatsbürger/Innen die Beistand und Hilfe suchen,
in aller Deutlichkeit, in aller Klarheit und in aller Öffentlichkeit
zu beschmutzen, zu besudeln, zu entehren?
Bin ich im Irrtum?


Mit freundlichem Gruß

Wilfried Kupsch, dated Monday, den 26. September 2011
Sto. Nino Road 24, Brgy. Lingsat, Tel. 0063-72-607-7963
2500 San Fernando City, La Union, Philippines
My reference
http://www.baerchen.biz  

 

 

 

 

An den
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Germany

Betr.: Spruch: Doof aber ehrlich???

Guten Tag,
sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren.

Im Maerz 1990 hatte ich ohne wenn und aber,
Moeglichkeiten mich mit meiner Familie bei Bekannten (Hauseigentuemer)
polizeilich und postalisch anzumelden,
um den 1. Wohnsitz in Deutschland aufrechtzuerhalten.

Blickpunkt:
Bewilligungsbescheid vom 02.02.90, Arbeitsamt II, 1000 Berlin 44, Sonnenallee 262,
Leistungsabteilung: NUR ALG/ALHI-UHG, Ortszeichen 442,
Berufsklassenzahl 6910, Stamm-Nr./Arbeitsamts-Nr. 735039

Die Leistung wurde nach Ablauf einer Sperrzeit bewilligt.
Beginn der Leistung ab 26.03.90.
Leistungsart/Arbeitslosengeld woechentlich DM 606,--.

Das Arbeitsamt II konnte mich als Bankfilialleiter nicht vermitteln,
umderentwillen musste ich seinerzeit auch nicht persoenlich vorsprechen.

Folglich haette ich diese Leistungen 2 Jahre und 9 Monate erhalten,
ebenso von der Familienkasse fuer meine 2 Soehne zusaetzlich monatlich Kindergeld.
Bin ich im Irrtum?

Nach Ablauf dieser Leistungen,
selbstredend Sozialhilfe beantragem koennen und erhalten.
Aber auch weiterhin von der Familienkasse fuer meine 2 Soehne
zusaetzlich monatlich Kindergeld.
Bin ich im Irrtum?

Als ein Wissender - habe ich diese Moeglichkeiten,
wegen meiner Glaub- und Vertrauenswuerdigkeit als Banker
nicht beansprucht.

Es mag sogenannte Banker geben,
die sich als Clever – als Competent, gar als Klug bezeichnen,
ich aber – ich aber bin lieber ehrlich. Bin ich im Irrtum?

Gern verbleibe ich
mit freundlichem Gruss

Wilfried Kupsch, dated 04./06. Oktober 2009 Telefon: 0063-72-607-7963