Subject: Beschmutzung und Entehrungen von Harz IV Empfänger!
Guten Tag und Hallo.
Es ist Ihnen kundzutun, dass ich in Berlin und zwar in der Zeit
vom 1. Januar 2005 bis
September 2007
staatlich geprüfter und staatlich anerkannter Harz
IV Empfänger war.
Die damaligen Verantwortungsträger insbesondere
Gerhard Schröder (SPD) und Hans Eichel (SPD)
haben die Mitarbeieter/Innen von den Arbeitsämter
angewiesen /
Hilfesuchende grundsätzlich in aller Deutlichkeit,
in aller Klarheit und in aller Öffentlichkeit
zu beschmutzen, zu besudeln, zu entehren.
Bin ich im Irrtum?
Bei den Arbeitsämter hat man
mich in Gesprächen niemals beim Namen,
wohl aber / wohl aber immer wieder Kunde genannt.
Übersetzung Duden / Kunde = Käufer
Ich versichere Ihnen,
ich hatte nie und nimmer die Absicht beim Arbeitsamt
als Käufer aufzutreten.
Ich weiß auch gar nicht, was ich beim Arbeitsamt
kaufen sollte und kann.
Weitere Übersetzung Duden: Kunde
verächtlich Kerl, Landstreicher
Haben politische
Verantwortungsträger das Recht oder gar die Pflicht
deutsche Staatsbürger/Innen die Beistand und Hilfe
suchen,
in aller Deutlichkeit, in aller Klarheit und in
aller Öffentlichkeit
zu beschmutzen, zu besudeln, zu entehren?
Bin ich im Irrtum?
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Kupsch, dated Monday, den 26. September
2011
Sto. Nino Road 24, Brgy. Lingsat, Tel.
0063-72-607-7963
2500 San Fernando City, La Union, Philippines
My reference
http://www.baerchen.biz
An den
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Germany
Betr.: Spruch: Doof aber ehrlich???
Guten Tag,
sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren.
Im Maerz 1990 hatte ich ohne wenn und aber,
Moeglichkeiten mich mit meiner Familie bei Bekannten
(Hauseigentuemer)
polizeilich und postalisch anzumelden,
um den 1. Wohnsitz in Deutschland aufrechtzuerhalten.
Blickpunkt:
Bewilligungsbescheid vom 02.02.90, Arbeitsamt II,
1000 Berlin 44, Sonnenallee 262,
Leistungsabteilung: NUR ALG/ALHI-UHG, Ortszeichen
442,
Berufsklassenzahl 6910, Stamm-Nr./Arbeitsamts-Nr.
735039
Die Leistung wurde nach Ablauf einer Sperrzeit
bewilligt.
Beginn der Leistung ab 26.03.90.
Leistungsart/Arbeitslosengeld woechentlich DM
606,--.
Das Arbeitsamt II konnte mich als
Bankfilialleiter nicht vermitteln,
umderentwillen musste ich seinerzeit auch nicht
persoenlich vorsprechen.
Folglich haette ich diese Leistungen 2 Jahre und
9 Monate erhalten,
ebenso von der Familienkasse fuer meine 2 Soehne
zusaetzlich monatlich Kindergeld.
Bin ich im Irrtum?
Nach Ablauf dieser Leistungen,
selbstredend Sozialhilfe beantragem koennen und
erhalten.
Aber auch weiterhin von der Familienkasse fuer meine
2 Soehne
zusaetzlich monatlich Kindergeld.
Bin ich im Irrtum?
Als ein Wissender - habe ich diese Moeglichkeiten,
wegen meiner Glaub- und
Vertrauenswuerdigkeit als Banker
nicht beansprucht.
Es mag sogenannte Banker
geben,
die sich als Clever – als Competent, gar als Klug
bezeichnen,
ich aber – ich aber bin lieber ehrlich. Bin ich im
Irrtum?
Gern verbleibe ich
mit freundlichem Gruss
Wilfried Kupsch, dated 04./06. Oktober 2009 Telefon: 0063-72-607-7963